• Mi marido por pedido mio escribio a la embajada para preguntar que pasos a seguir y aqui les dejo la respuesta oficial de la Embajada alemana en Mexico

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    Sehr geehrter Herr Raabe,
    ich danke für Ihre Mail vom heutigen Tage.
    Aufgrund des Aufenthalts des Kindes in Mexiko (und der Tatsache, dass das Kind auch die mexikanische Staatsangehörigkeit hat) sind die mexikanischen Behörden für die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen des Kindes (und ggf. der Mutter) gegen den Vater zuständig. Die Mutter des Kindes sollte sich daher zunächst an die mexikanischen Behörden vor Ort wenden oder ggf. einen Anwalt hier mit der Wahrnehmung ihrer Interessen gegenüber dem Kindesvater zu beauftragen. Auf der Homepage der Botschaft finden Sie bzw. die Mutter des Kindes eine Liste von Anwälten, die zum Teil im deutschen und mexikanischen Recht ausgebildet sind und Erfahrungen mit vergleichbaren grenzüberschreitenden Fällen haben.
    Ich bedauere, dass die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland keine Möglichkeit hat, die Mutter bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zu unterstützen.
    Mit freundlichem Gruß
    Susanne Vollmer

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